Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Haarklinik GmbH (Zürich, Schweiz)

I.         Geltungsbereich

1.        Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") gelten für Rechtsgeschäfte gemäß Ziff. III, die von Kundinnen und Kunden mit der Haarklinik GmbH abgeschlossen werden.

2.        Die Haarklinik GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für jedes Rechtsgeschäft ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem Vertrag physisch oder elektronisch beiliegende Version der AGB maßgebend. Allfällige entgegenstehende AGB der Kunden und Kundinnen erlangen keine Geltung.

II.         Vertragsparteien

1.        Dienstleistungserbringerin und Verkäuferin ist die Haarklinik GmbH, Pfingstweidstrasse 60a, 8005 Zürich (nachfolgend: " Haarklinik").

2.        Dienstleistungsempfängerin und Käuferin ist die Person, die die Bestellung tätigt (nachfolgend: "Kundin".)

III.         Vertragsgegenstand

Gegenstand der mit den vorliegenden AGB geregelten Rechtsgeschäfte sind die Erbringung von kosmetischen, d.h. nicht medizinische und nicht invasive, Trichologie Behandlungen und/oder der Verkauf von Produkten für die Selbstbehandlung. Es besteht die Möglichkeit, Trichologie Behandlungen in der Haarklinik von Fachpersonen durchführen zu lassen und ergänzend die Selbstbehandlung mit den erworbenen Produkten zuhause vorzunehmen oder die Trichologie Behandlungen ausschliesslich selbständig mit den erworbenen Produkten zuhause durchzuführen.

IV.         Angebot / Annahme / Vertragsschluss

1.        Das Angebot erfolgt, indem die Haarklinik der Kundin nach Abklärung ihrer Bedürfnisse und der geeigneten Behandlung im Rahmen eines Analyse- und Beratungstermins persönlich vor Ort oder per E-Mail unter Beilage des Vertrages und der vorliegenden AGB ein Behandlungsangebot unterbreitet.

2.        Der Vertragsschluss erfolgt, indem die Kundin den Vertrag unterzeichnet und der Haarklinik übergibt. Bei einem Vertragsschluss per E-Mail genügt die Einverständniserklärung der Kundin per E-Mail.

V.         Zahlung

1.        Die Kundin ist vorleistungspflichtig. Es bestehen folgende Zahlungsmöglichkeiten:

-           Kreditkarte vor Ort

-           Debitkarte vor Ort

-           Kauf auf Rechnung /Banküberweisung

-           Kauf mit Ratenzahlung

2.        Beim Kauf auf Rechnung besteht eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Wird die Vergütung nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt bzw. überwiesen, befindet sich die Kundin automatisch und ohne weitere Mahnung im Verzug mit den Wahlrechten seitens der Haarklinik gemäss der gesetzlichen Verzugs folgen, namentlich dem Vertragsrücktritt. Im Falle des Vertragsrücktritts durch die Haarklinik schuldet ihr die Kundin eine pauschale Umtriebsentschädigung von CHF 200. Zusätzlich werden der Kundin bereits in Anspruch genommene Trichologiebehandlungen und/oder -analysen sowie bereits geöffnete oder nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsrücktritt ungeöffnet und unbeschädigt an die Haarklinik retournierte Produkte in Rechnung gestellt. Für noch nicht in Anspruch genommene Trichologie Behandlungen und/oder -analysen sowie ungeöffnete, unbeschädigte und innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsrücktritt retournierte Produkte fallen keine Kosten an.

3.        Beim Kauf mit Ratenzahlung ergeben sich die Fälligkeitszeitpunkte der Ratenzahlungen aus den einzelnen Rechnungen. Falls die Kundin einen Zahlungstermin verpasst, gilt vorstehende Ziff. V. 2. sinngemäss.

VI.         Verschiebung / Verspätung / Nichterscheinen bei Behandlungs- oder Analyseterminen

1.        Vereinbarte Behandlungs- und Analysetermine können von der Kundin mindestens 4 Stunden vor Terminbeginn kostenlos abgesagt oder verschoben werden.

2.        In Ausnahmefällen (unvorhergesehener Mitarbeiterausfall o.ä.) können vereinbarte Behandlungs- und Analysetermine auch von der Haarklinik verschoben werden. Diesfalls erfolgt eine möglichst frühzeitige Information der Kundin und es wird ein kostenloser Ersatztermin mit ihr vereinbart. In diesem Szenario besteht kein Anspruch der Kundin auf Rückerstattung oder Abbruch der Behandlung.

3.        Bei Nichterscheinen ohne Information durch die Kundin mindestens 4 Stunden vor Terminbeginn schuldet sie der Haarklinik eine Umtriebsentschädigung von CHF 100. Auf Wunsch der Kundin wird ein kostenloser Ersatztermin vereinbart.

4.        Bei verspätetem Erscheinen der Kundin besteht ein Anspruch auf Behandlung nur während der verbleibenden ursprünglich vereinbarten Behandlungszeit, sofern die Kapazitäten der Klinik erschöpft sind. Ist aufgrund der Verspätung die Behandlung nicht mehr sinnvoll durchführbar, gilt Ziff. VI 3. vorstehend.

VII.         Stornierung oder Abbruch der Behandlung

1.        Sowohl die Kundin als auch die Haarklinik dürfen die Behandlung jederzeit stornieren oder abbrechen.

2.        Bei einer Stornierung oder eines Abbruchs durch die Kundin bleibt die Vergütung geschuldet, es sei denn sie habe im Sinne von Ziff. XIII innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss den Rücktritt erklärt. Diesfalls richten sich der Rückerstattungsanspruch nach Ziff. XIII.

3.        Die Kostenfolge einer Stornierung oder eines Abbruchs durch die Haarklinik infolge Zahlungsverzugs richtet sich nach Ziff. V2. Darüber hinaus behält sich die Haarklinik das Recht vor, eine Behandlung aus sachlichen Gründen (z.B. wiederholtes Nichterscheinen zu Terminen) zu stornieren oder abzubrechen. In diesem Fall werden der Kundin bereits in Anspruch genommene Trichologiebehandlungen und/oder -analysen sowie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Stornierung bzw. Abbruch ungeöffnet und unbeschädigt an die Haarklinik retournierte Produkte in Rechnung gestellt. Für noch nicht in Anspruch genommene Trichologiebehandlungen und/oder -analysen sowie ungeöffnete, unbeschädigte und innerhalb von 30 Tagen nach Stornierung bzw. Abbruch retournierte Produkte fallen keine Kosten an.

VIII.         Übergabe / Versand von Produkten

1.        Die Produkte für die Selbstbehandlung zuhause werden der Kundin nach Wunsch direkt vor Ort übergeben oder per Post nach Hause geschickt. Die Versandkosten gehen zulasten der Kundin.

2.        Beim Postversand werden der Kundin die Informationen zur Lieferung (voraussichtlicher Liefertermin, Tracking-Nummer) mit separatem E-Mail mitgeteilt. Der voraussichtliche Liefertermin ist unverbindlich, und in Ausnahmefällen kann es zu Lieferverzögerungen kommen. In einem solchen Fall wird die Kundin per E-Mail über den voraussichtlichen neuen Liefertermin informiert.

3.        Sollte ein bestelltes Produkt vorübergehend nicht lieferbar sein und die Lieferverzögerung des Produkts mehr als 30 Tage über den ursprünglich angekündigten Liefertermin hinaus andauern, kann die Kundin gegenüber der Haarklinik bezüglich dieses Produkts vom Vertrag zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht steht der Kundin nur für das von der Lieferverzögerung betroffene Produkt zu, während der Vertrag im Übrigen unberührt bleibt. Der Kaufpreis des betroffenen Produkts wird der Kundin vollständig rückerstattet.

IX.         Prüf- und Meldepflicht

1.        Es obliegt der Kundin, die übergebenen bzw. gelieferten Produkte unmittelbar nach Erhalt zu prüfen, insbesondere ob sie mangelhaft sind, d.h. ob (1.) die richtigen Produkte (2.) in der richtigen Menge (3.) mängelfrei (d.h. mit der vertragsgemässen Beschaffenheit) und (4.) unbeschädigt übergeben bzw. geliefert wurden. Im Falle einer mangelhaften Lieferung hat die Kundin die Haarklinik innerhalb von 14 Tagen nach Empfang darüber zu informieren, unter genauer Angabe und Dokumentation des Mangels. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als genehmigt und somit mängelfrei. Entsprechend besteht bei Nichteinhaltung dieser Prüf- und Meldepflicht innerhalb der genannten Frist kein Anspruch auf Nach-/Ersatzlieferung oder Rückerstattung. Bei Einhaltung der Prüf- und Meldepflicht innerhalb der Frist gilt Ziff. X nachstehend.

2.        Im Falle eines Produktmangels (Abweichung der Produkteigenschaften von der vertragsgemässen Beschaffenheit), der beim Empfang und der Prüfung des Produkts nicht erkennbar war (versteckter Mangel) ist die Prüf- und Meldepflicht eingehalten, wenn der Produktmangel der HAARKLINIK umgehend nach Erkennbarkeit der Haarklinik mit genauer Beschreibung und Dokumentierung gemeldet wurde.

X.         Gewährleistung bei mangelhafter Lieferung

1.        Im Falle einer unvollständigen Lieferung (fehlendes Produkt) und rechtzeitiger Information im Sinne von Ziff. IX erfolgt eine umgehende Nachlieferung des fehlenden Produkts.

2.        Im Falle einer falschen Lieferung (falsches Produkt) und rechtzeitiger Information im Sinne von Ziff. IX erfolgt eine umgehende Ersatzlieferung des fälschlicherweise nicht gelieferten Produkts.

Fälschlicherweise gelieferte Produkte sind innerhalb von 30 Tagen nach Empfang ungeöffnet und in einwandfreiem, ungebrauchtem Zustand zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung gehen zulasten der Haarklinik. Produkte, die nicht innerhalb dieser Frist und/oder nicht ungeöffnet und in einwandfreiem, ungebrauchtem Zustand an die Haarklinik zurückgesendet werden, werden der Kundin zum vollen Produktpreis in Rechnung gestellt.

3.        Im Falle eines Produktmangels und rechtzeitiger Information im Sinne von Ziff. IX erfolgt eine umgehende Ersatzlieferung desmangelhaften Produkts.

Das mangelhafte Produkt muss nur an die Haarklinik zurückgesendet werden, wenn die Haarklinik die Rücksendung ausdrücklich verlangt. In diesem Fall erfolgt die Rücksendung auf Kosten der Haarklinik. Sollte die Haarklinik eine Rücksendung verlangen und diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender Mitteilung an die Kundin erfolgen, wird der Kundin der volle Produktpreis in Rechnung gestellt.

4.        Im Falle eines Lieferschadens und rechtzeitiger Information im Sinne von Ziff. IX erfolgt eine umgehende Ersatzlieferung des beschädigten Produkts.

                  Das beschädigte Produkt muss nur an die Haarklinik zurückgesendet werden, wenn die Haarklinik die Rücksendung ausdrücklich verlangt. In diesem Fall erfolgt die Rücksendung auf Kosten der Haarklinik. Sollte die Haarklinik eine Rücksendung verlangen und diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender Mitteilung an die Kundin erfolgen, wird der Kundin der volle Produktpreis in Rechnung gestellt.

5.        Die Beweispflicht für eine mangelhafte Lieferung liegt bei der Kundin. Der Mangel ist soweit möglich zu dokumentieren, z.B. mit Fotos unmittelbar nach Empfang. Bei Verdacht auf Falschangaben behält sich die Haarklinik vor, die Gewährleistung der vorliegenden Bestimmung zu verweigern.

6.        Eine über die vorliegende Bestimmung hinausgehende Gewährleistung, insbesondere die Sachmängelgewährleistung nach Art. 197 ff. OR, besteht nicht bzw. wird wegbedungen. Dieser Gewährleistungs-und Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf sämtliche Ansprüche, die mit den Gewährleistungsrechten konkurrieren, seien es solche aus Vertrag (Art. 97ff. OR), Delikt (Art. 41 ff. OR), Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums (Art. 23 ff. OR) oder anderer in Frage kommender Ansprüche.

7.        Vorbehalten sind allfällige Herstellergarantien, welche die Haarklinik unbeachtet der vorliegenden Bestimmung an die Kundin weitergibt.

8.        Die vorstehenden Bestimmungen gemäss Ziff. X gelten sinngemäss für eine Übergabe vor Ort. Anstelle des Zeitpunkts des Empfangs der Lieferung tritt der Zeitpunkt der Übergabe vor Ort.

XI.         Garantie

1.        Sämtliche gelieferten Produkte entsprechen den diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz und der EU. Die korrekte Anwendung ergibt sich aus den Herstellerhinweisen auf der Produktverpackung und/oder im Beipackzettel und aus der detaillierten Anwendungsanleitung durch die Haarklinik.

2.        Bei Durchführung der Trichologiebehandlungen durch eine Fachperson in der Haarklinik und/oder der Einhaltung der Anwendungsempfehlung bei der Selbstbehandlung zuhause werden regelmässig gute Behandlungsergebnisse erzielt, und auf Basis der Erfahrungswerte kann eine unverbindliche Einschätzung des möglichen Behandlungsergebnisses abgegeben werden. Nichtsdestotrotz ist das Behandlungsergebnis von diversen, teilweise nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig, und im Zusammenhang mit der Behandlung und Produktanwendung erfolgt keinerlei Garantie für ein bestimmtes Behandlungsergebnis. Insbesondere vermitteln auch die Vorher-/Nachher-Bilder von anderen Kundinnen der Haarklinik lediglich ein Eindruck davon, wie ein Behandlungsergebnis aussehen könnte. Diesbezüglich wird jegliche Gewährleistung oder Garantie ausgeschlossen.

3.        Allfällige Herstellergarantien, werden von der Haarklinik in vollem Umfang an die Kundin weitergegeben.

XII.         Haftungsausschluss

Die vertragliche Haftung der Haarklinik (Art. 97 ff. OR) wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen, namentlich für leichte Fahrlässigkeit. Insbesondere haftet die Haarklinik nicht für einen unsachgemässen Gebrauch der Produkte oder eine nicht voraussehbare Reaktion im Einzelfall. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf sämtliche Ansprüche, die mit dieser Haftung konkurrieren, seien es ausservertragliche Ansprüche (Art. 41 ff. OR und Art. 62 ff. OR), Anfechtung infolge Willensmangels (Art. 23ff. OR) oder andere in Frage kommende Ansprüche.

XIII.         Vertragsrücktritt

1.        Die Kundin kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten, wenn sie im Zeitpunkt des Rücktritts (1.) noch keine Trichologiebehandlung in der Haarklinik in Anspruch genommen und (2.) allenfalls bereits bezogene Produkte für die Selbstbehandlung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsrücktritt ungeöffnet und unbeschädigt an die Haarklinik retourniert hat. Darüber hinaus besteht kein Rücktrittsrecht der Kundin, d.h. eine noch nicht bezahlte Vergütung bleibt geschuldet, und es besteht auch kein Anspruch auf eine (teilweise) Rückerstattung einer bereits bezahlten Vergütung, auch wenn die Kundin Trichologiebehandlungen nicht in Anspruch nimmt und/oder Produkte nicht entgegennimmt.

2.        Das Rücktrittsrecht der Haarklinik richtet sich nach Ziff. VII 3.

XIV.         Inhalt der Website

Die vorstehenden Bestimmungen zur Garantie (Ziff. XI) und zum Haftungsausschluss(Ziff. XII) gelten auch für den Inhalt der Website. Insbesondere stellt der Inhalt der Website, wie z.B. die Informationen zur Behandlung oder die Vorher/Nachher-Bilder, keine Garantie für ein bestimmtes Behandlungsergebnis dar, und soweit gesetzlich zulässig wird eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Besuch und der Nutzung der Website wegbedungen.

XV.         Datenschutz

Die Erhebung und Bearbeitung von Personendaten durch die Haarklinik sind in der Datenschutzerklärung erläutert und geregelt. Diese Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Bestandteil dieser AGB und ist auf der Website abrufbar

XVI.         Teilungültigkeit

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages als unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile der AGB oder des Vertrages nicht beeinträchtigt. Die unwirksame oder unerfüllbare Bestimmung wird in diesem Falldurch eine wirksame und erfüllbare Bestimmung ersetzt, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der unwirksamen oder unerfüllbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eine allfällige Vertragslücke.

XVII.         Schriftlichkeitsvorbehalt

Sämtliche von diesen AGB oder dem Vertrag abweichenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien müssen schriftlich oder per E-Mail und mit Hinweis auf diese AGB oder den Vertrag erfolgen. Allfällige mündliche Abreden erlangen keine Gültigkeit.

XVIII.         Mitteilungen

Rechtlich relevante Mitteilungen im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB und/oder dem Vertrag mit der Haarklinik sind von der Kundin auf dem Postweg an Haarklinik GmbH, Pfingstweidstrasse 60a , 8005 Zürich, oder per E-Mail an info@haar-klinik.ch zu senden.

XIX.         Anwendbares Recht

Sämtliche Verträge zwischen der Haarklinik und Kundinnen sowie die vorliegenden AGB unterstehen Schweizer Recht.

XX.         Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus Verträgen zwischen der Haarklinik und Kundinnen sowie aus den vorliegenden AGB, einschliesslich der Frage deren Gültigkeit, sind ausschliesslich die Gerichte der Stadt Zürich zuständig.

 

Zürich, Juni 2023